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   BAG, 13.06.1991 - 4 AZR 454/90   

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https://dejure.org/1991,22841
BAG, 13.06.1991 - 4 AZR 454/90 (https://dejure.org/1991,22841)
BAG, Entscheidung vom 13.06.1991 - 4 AZR 454/90 (https://dejure.org/1991,22841)
BAG, Entscheidung vom 13. Juni 1991 - 4 AZR 454/90 (https://dejure.org/1991,22841)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 4 AZR 454/90
    Aus dem tariflichen Gesamt Zusammenhang, der neben dem Tarifwortlaut bei der Tarifauslegung maßgebend zu berücksichtigen ist (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), ergibt sich entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts nicht, daß der Betriebsbegriff in § 7 Nr. 2.2 BRTV-Bau dahingehend einschränkend auszulegen ist, daß betriebliche Einrichtungen außerhalb der Verwaltung des Betriebes, die räumlich von dieser entfernt sind, eine gewisse organisatorische Selbständigkeit haben und einem speziellen arbeitstechnischen Zweck dienen, nicht als Betriebsteil, sondern als Arbeitsstelle außerhalb des Betriebes im Sinne von § 7 Nr. 3.1 und 3.2 BRTV-Bau anzusehen sind.
  • BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 392/81

    Jubilar-Zusatzurlaub nach Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 4 AZR 454/90
    Neben einer tariflichen Anspruchsgrundlage kommt ein Anspruch aus inhaltsgleicher, betrieblicher Übung jedoch nicht in Betracht (vgl. BAGE 49, 151 = AP Nr. 14 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 642/79

    Wegezeitvergütung - Verpflegungszuschuß - Kraftfahrer - Kraftwagen - Abholen im

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 4 AZR 454/90
    Diese Abgrenzung treffen die Tarifvertragsparteien nicht nach dem überwiegenden Einsatz des Arbeitnehmers, sondern bezogen auf jeden einzelnen Arbeitstag (vgl. BAG Urteil vom 28. April 1982 - 4 AZR 642/79 - AP Nr. 39 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 132/90

    Fahrtkosten im Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 4 AZR 454/90
    Dieser Beurteilung vermag der Senat, entsprechend der Bewertung von Tätigkeiten auf dem Lagerplatz in Hamburg-B. in den Urteilen vom 2. Oktober 1990 (4 AZR 132/90 -;, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, und - 4 AZR 245/90 -;, nicht zur Veröffentlichung bestimmt), nicht zu folgen.
  • BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 245/90

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Fahrtkostenabgeltung - Arbeitsstelle außerhalb

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 4 AZR 454/90
    Dieser Beurteilung vermag der Senat, entsprechend der Bewertung von Tätigkeiten auf dem Lagerplatz in Hamburg-B. in den Urteilen vom 2. Oktober 1990 (4 AZR 132/90 -;, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, und - 4 AZR 245/90 -;, nicht zur Veröffentlichung bestimmt), nicht zu folgen.
  • BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 205/92

    Verpflegungszuschuß im Baugewerbe

    Außerdem ist im Hinblick auf den Sinn und Zweck der tariflichen Bestimmungen über die Fahrtkostenabgeltung und den Verpflegungszuschuß von Bedeutung, ob es sich bei der Arbeitsstelle um eine ständige betriebliche Einrichtung handelt oder um eine solche, auf der wegen der Besonderheiten des Baugewerbes nur ein vorübergehender Einsatz von Arbeitnehmern in Betracht kommt (BAG Urteil vom 2. Oktober 1990 - 4 AZR 132/90 - AP Nr. 136 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 13. Juli 1991 - 4 AZR 454/90 - nicht veröffentlicht; Brocksiepe/Sperner, BRTV-Bau, 5. Aufl., Anm. e zu § 7 Nr. 2.2).
  • BAG, 11.11.1997 - 3 AZR 486/96

    Betriebsbegriff im Bau- und Isoliergewerbe

    Das Landesarbeitsgericht hat seiner Entscheidung die Auslegung von § 7.2.2 BRTV-Bau zugrunde gelegt, die der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 2. Oktober 1990 (- 4 AZR 132/90 - AP Nr. 136 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; bestätigt durch Urteil vom 13. Juni 1991 - 4 AZR 454/90 -, n.v.) und vom 10. März 1993 (- 4 AZR 205/92 - AP Nr. 165 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) vorgenommen hat.
  • BAG, 11.11.1997 - 3 AZR 485/96

    Betriebsbegriff im Baugewerbe und Isoliergewerbe - Anspruch auf Erstattung von

    Der Stützpunkt und die einzelnen Arbeitsstellen auf dem Gelände der BASF seien Teil des Betriebes I. Das Landesarbeitsgericht hat seiner Entscheidung die Auslegung von § 7.2.2 BRTV-Bau zugrunde gelegt, die der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 2. Oktober 1990 (- 4 AZR 132/90 - AP Nr. 136 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; bestätigt durch Urteil vom 13. Juni 1991 - 4 AZR 454/90 -, n.v.) und vom 10. März 1993 (- 4 AZR 205/92 - AP Nr. 165 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) vorgenommen hat.
  • LAG Düsseldorf, 10.01.1996 - 12 Sa 1313/95

    Arbeitsstätte: Begriff des "Betriebs" i.S. des BRTV-Bau

    Die Tarifvertragsparteien tragen damit den Besonderheiten der Branche Rechnung, die einen Einsatz des Arbeitnehmers auf wechselnden Bau- oder Arbeitsstellen bedingen, wie er durch § 7 Nr. 1 RTV-Gerüstbau dem Arbeitgeber ausdrücklich eingeräumt wird (vgl. BAG, Urteil 13.06.1991, 4 AZR 454/90).
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